Am Sonntag, den 30. September 2018, um 18:00 Uhr lädt die Regionalgruppe Stuttgart herzlich zum Besuch der folgenden Veranstaltung ein:
Oper „Ariodante“
im Opernhaus der Staatstheater Stuttgart
Zum Inhalt: Händels 1735 uraufgeführte Oper – die wider jede Konvention mit dem unbeschwerten ,Happy End‘ einer Hochzeit beginnt – feiert eine Kultur der Verwandlung, Verkleidung und Verführung. Doch zugleich wird das Versagen ihres Theater- und Gesellschaftsmodells vorgeführt. Ariodante, ein junger italienischer Ritter, hat im schottischen Heer Karriere gemacht. Dem Aufsteiger wird, zu Beginn von Händels Oper, die Hand der schwärmerisch verehrten Prinzessin Ginevra versprochen, was ihn zugleich in den Rang des Thronfolgers katapultiert. Doch nach den wie im Rausch erlebten Verlobungsfeierlichkeiten kommt es am Morgen des Hochzeitsstages zum Eklat.
Aufführungsdauer: circa 3 Stunden plus Pause. Details zum Stück erhalten Sie hier.
Treffpunkt ist um 17:30 Uhr mittig im Foyer des Opernhauses, hier erfolgt auch die Kartenausgabe. Wir reservieren Tische für die Pause, um uns über das Stück auszutauschen.
Bitte melden Sie sich verbindlich bis zum 26. August 2018 per E-Mail unter verein@absolventum.uni-mannheim.de an. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, daher werden die Plätze nach Eingang der Anmeldung vergeben. Gerne können Sie eine Begleitperson mitnehmen.
Die Platzkarte kostet 24,50 Euro pro Person, wir bitten um Vorauszahlung. Bitte überweisen Sie den entsprechenden Kostenbeitrag erst, wenn Sie von uns eine Reservierungsbestätigung erhalten haben. Nach unserer Bestätigung bitten wir um Überweisung bis spätestens 27. August 2018 auf folgendes Konto:
ABSOLVENTUM MANNHEIM
IBAN: DE25600501017496504247
BIC-/SWIFT-Code: SOLADEST600
BW Bank Mannheim
Stichwort: Ariodante
Wir freuen uns auf den Auftakt der Opern-Saison in Stuttgart!
Ihr ABSOLVENTUM-Team Stuttgart
Peter Lehmann (peter.lehmann@bw-bank.de)
Hans-Peter Röttig (hans-peter.roettig@daimler.com)
Pablo Mellar (pablo.mellar@daimler.com)
Das Kleingedruckte: Wir bitten um Verständnis, dass wir uns vorbehalten, die Eintrittskosten bei Nichtabmeldung/Nichterscheinen in Rechnung zu stellen.